TEILNAHMEBEDINGUNGEN  

für das Gewinnspiel „Faller’s Genuss Gewinnspiel " Weissenhäuser Strand 03_2026 " der

 

Konfitürenmanufaktur Alfred Faller GmbH,

Seeweg 3, 79694 Utzenfeld, Deutschland

 

in Kooperation mit


Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, 

Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand, Deutschland


1. Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Konfitürenmanufaktur Alfred Faller GmbH, Seeweg 3, 79694 Utzenfeld, Deutschland (nachfolgend „Veranstalterin“).

(2) Kooperationspartner und Sponsor der Urlaubsgewinne ist die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand, Deutschland   (nachfolgend „Kooperationspartner“).

(3) Für das Gewinnspiel ist allein die Veranstalterin, für die Reiseabwicklung allein der Kooperationspartner verantwortlich.

 

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Europäischen Union, die im Aktionszeitraum mindestens ein Aktionsprodukt der Marke Faller Konfitüren erwerben, das mit einem nummerierten On-Pack-Aufkleber versehen ist.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Veranstalterin, des Kooperationspartners, der mit ihnen verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige im selben Haushalt oder Vertriebspartner des Veranstalters sowie seine Mitarbeitenden.

(3) Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen zulässig. Die Teilnahme im Namen Dritter, über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige manipulative Verfahren ist unzulässig.

(4) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen (insbesondere Verstöße gegen Teilnahmebedingungen, Manipulation im Zusammenhang mit der Teilnahme durch Kaufbeleg).

 

3. Aktionsprodukte und Aktionszeitraum

(1) Aktionsprodukte sind alle entsprechend gekennzeichneten Konfitüren der Marke Faller Konfitüren „hausgemacht Serie“ die im Aktionszeitraum in den teilnehmenden Märkten erhältlich sind.

(2) Der Aktionszeitraum beginnt am 01.03.2026 00:00 Uhr und endet am 30.11.2026 23:59 Uhr („Aktionszeitraum“).

(3) Maßgeblich für die Teilnahme ist das Datum auf dem Kaufbeleg. Käufe außerhalb des Aktionszeitraums berechtigen nicht zur Teilnahme.

 

4. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist der Kauf mindestens eines Aktionsprodukts im Aktionszeitraum und die fristgerechte Einsendung der Teilnahme-E-Mail.

(2) Für jede Teilnahme ist ausschließlich eine Registrierung auf Shop.fallerkonfitueren.de/gewinnspiel notwendig unter Angabe folgender Informationen

-        Vorname

-        Name

-        Straße

-        PLZ

-        Wohnort

-        Land

-        Händler

-        E-Mail

-        ON-Pack-Nr. (mehrere möglich)

(3) Nachname, E-Mail-Adresse und mindestens eine gültige ON-Pack-Nr. sind Pflichtangaben.

(4) Pro ON-Pack-Nr. ist eine Teilnahme möglich. Mehrfachteilnahmen mit derselben ON-Pack-Nr. sind ausgeschlossen. Es könnte Konsumenten geben die mehrere ON-Packs erwerben und so ihre Chancen für einen Gewinn erhöhen wollen.

(5) Unvollständige, nicht lesbare, verspätete oder anderweitig den Teilnahmebedingungen widersprechende Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

 

5. Gewinne

(1) Unter allen gültigen Teilnahmen werden im Aktionszeitraum folgende Preise verlost:

Monatlich:

[5] x Produktpaket der Marke Faller Konfitüren (unverbindlicher Verkaufspreis je Paket: UVP [13,49 €])

[1] x  Urlaubsaufenthalt im Weißenhäuser Strand GmbH & Co. KG], Weißenhäuser Strand, Deutschland [7] Übernachtungen für [bis zu 5 Personen] inkl. Eintritt ins Abenteuer Dschungelland, Inklusive Frühstücksbuffet (Gutscheine in der Nebensaison gültig) in der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand], Reisezeitraum nach Verfügbarkeit.

(2) Der genaue Leistungsumfang der Urlaubsgewinne ergibt sich aus den Reisebedingungen des Kooperationspartners, die den Gewinnern mit der Gewinnbenachrichtigung übermittelt werden. Zeiträume zur Einlösung des Gewinns bzw. der Antritt der Reise sind mit dem Kooperationspartner abzuklären.

(3) Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Gewinne durch gleich- oder höherwertige Alternativen zu ersetzen, sofern der vorgesehene Gewinn aus Gründen, die nicht von der Veranstalterin zu vertreten sind, nicht zur Verfügung steht.


6. Ermittlung der Gewinner

(1) Aus allen gültigen Teilnahmen eines Kalendermonats werden die Gewinner einmal monatlich bis spätestens 15. des Folgemonats im Wege einer zufälligen Auslosung ermittelt.

(2) Die Auslosung der Gewinner werden im Wege einer zufälligen Ziehung unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt und erfolgt dokumentiert unter Aufsicht eines Mitarbeitenden des Veranstalters.

(3) Die Gewinner werden per E-Mail an die angegebene Adresse benachrichtigt. In der Gewinnbenachrichtigung werden sie gebeten, innerhalb von 14 Tagen ab Versand der Benachrichtigung ihre Annahme des Gewinns zu bestätigen und ggf. weitere zur Gewinnabwicklung erforderliche Angaben (z.B. Postanschrift, gewünschter Reisezeitraum) zu machen.

(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, verfällt der Gewinn ersatzlos. Ist eine Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht möglich (z.B. falsche E-Mail-Adresse, Postfach voll), verfällt der Gewinn ebenfalls innerhalb dieser Frist. In diesen Fällen ist die Veranstalterin berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ziehen.


7. Einlösung und Durchführung der Urlaubsgewinne

(1) Die Buchung und Durchführung des Urlaubs erfolgt in Abstimmung zwischen dem Gewinner und dem Kooperationspartner nach Maßgabe der dort geltenden Geschäfts- und Reisebedingungen. 

(2) Der Gewinner ist selbst verantwortlich für An- und Abreise, etwaige Visa, Reiseversicherungen und sonstige Nebenkosten, soweit diese nicht ausdrücklich als Bestandteil des Gewinns bezeichnet sind.

(3) Kommt ein gebuchter Aufenthalt aus Gründen, die allein im Verantwortungsbereich des Gewinners liegen (z.B. Nichtantritt der Reise), nicht zustande, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder erneute Buchung.

 

8. Veröffentlichung der Gewinner

(1) Die Veranstalterin beabsichtigt, die Gewinner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Gewinnspiel und die Produkte (z.B. auf der Website, in Social-Media-Kanälen, in Pressemitteilungen) vorzustellen.

(2) Eine Veröffentlichung des Namens und/oder von Fotos/Bewegtbildern der Gewinner erfolgt jedoch nur, wenn der jeweilige Gewinner gesondert und freiwillig seine ausdrückliche Einwilligung erteilt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht von dieser Einwilligung abhängig.

(3) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Veröffentlichungen unberührt.

 

9. Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für die tatsächliche Durchführung der Reise (Urlaubsgewinn) haftet allein der Kooperationspartner nach dessen Bedingungen. Etwaige Ansprüche wegen Mängeln der Reiseleistung sind direkt gegenüber dem Kooperationspartner geltend zu machen.

(4) Die Veranstalterin haftet nicht für

-        Fehlfunktionen oder Beeinträchtigungen der E-Mail- oder Datenübertragung, technische Störungen in den Kommunikationsnetzen, E-Mail Systemen etc., die nicht im Verantwortungsbereich der Veranstalterin liegen,

-        verloren gegangene, verspätete oder beschädigte Einsendungen, die nicht von ihr zu vertreten sind,

-        die tatsächliche Durchführung der Aufenthalte, soweit diese im Verantwortungsbereich des Kooperationspartners liegen.

 

10. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

(1) Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt, technischen Störungen, rechtlichen Gründen oder Manipulationsversuchen, soweit eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

(2) Änderungen der Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmern/innen in geeigneter Form bekannt gegeben. Für bereits erfolgte Teilnahmen gelten die zum Zeitpunkt der Teilnahme gültigen Bedingungen, sofern die Änderung nicht aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist und den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht unangemessen benachteiligt.


11. Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer/die Teilnehmerin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an Gewinnspiel@fallerkonfitueren.de zu richten.


Stand Januar 2026